Hochzeitsversicherung

Hochzeitsversicherung

Hochzeitsversicherung im Notfall ohne finanziellen Aufwand verschieben

Die Hochzeit ist einer der schönsten Tage im Leben eines Paares, jedoch verbunden mit erheblichen planerischen so wie finanziellen Aufwänden. Selbst bei einer kleineren Hochzeit kommen schnell mehrere tausend Euro ins Spiel. Auch wenn in den meisten Fällen bei der Hochzeit alles gut geht - es kann immer unerwartete Gründe geben, aus denen die Hochzeitsfeierlichkeiten abgesagt werden müssen. Das ist meistens mit einer enormen finanziellen Belastung verbunden. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Hochzeitsfeier abgesagt wird, können die Stornokosten von Location, Caterering-Service, dem gemieteten DJ oder des Hochzeitsfotografen, meist irgendwo im Kleingedruckten versteckt und bis zum Notfall nicht gelesen, bis zu 100 % betragen. Tritt wirklich ein Notfall ein, bleibt das Brautpaar also auf den Kosten für eine nicht stattgefundene Hochzeitsfeier sitzen, was sehr ärgerlich sein kann. Wenn sie bei ihrer Hochzeitsfeier ein so großes Risiko nicht eingehen möchten, stellt eine Hochzeitsversicherung eine gute Option dar.

Leistungsumfang der Hochzeitsversicherungen

Die Hochzeitsversicherung versichert je nach Vertragsart entweder nur die beiden Ehepartner oder zusätzlich deren Eltern, Kinder, Trauzeugen und Geschwister. Versichert werden können bei vielen Versicherungen sowohl Hochzeitsfeiern, Polterabende als auch Feierlichkeiten zu Jahrestagen wie die Silberne oder Goldene Hochzeit. Im Leistungsumfang enthalten sind zum einen Entschädigungen im Falle einer Absage der Hochzeitsfeierlichkeiten. Dafür müssen jedoch bestimmte Umstände gegeben sein. Bei Unfall, schwerer Erkrankung und dem Tod einer der versicherten Personen oder auch bei Ausfall durch Insolvenz der Veranstalter, Ausfall der Räumlichkeiten durch Brände, Explosionen oder Doppelbuchungen können sie mit einer Entschädigung der Versicherung rechnen. Aber auch bei nicht eigenverschuldeten Problemen bei der Anreise durch Unwetter oder Flugausfällen sowie bei Sachschäden infolge von Bränden, Wasserschäden, Explosionen, Sturm, Hagel, oder Diebstahl kann man mit einer Zahlung rechnen. Selbst der Verlust oder die Beschädigung des Brautkleids oder des Bräutigamanzuges und der Eheringe und das nicht-erscheinen des Hochzeitsfotografen wird in den meisten Fällen mitversichert. Nicht versichert sind sie bei jeder Form der selbstverschuldeten Absage. Müssen sie die Hochzeit zum Beispiel aus finanzieller Not absagen oder treten Krankheiten auf, die bereits beim Abschluss der Versicherung bestanden, können sie mit keiner Entschädigung rechnen. Das gilt ebenso für Erkrankungen psychischer oder physischer Art, die beim Abschluss der Hochzeitsversicherung bereits absehbar waren, Selbstmord oder Selbstmordversuche oder der Eintritt einer Geburt, insofern der Geburtstermin nicht mindestens zwei Monate vom Hochzeitstermin entfernt liegt. Über die genauen Konditionen sollten sie sich bei der ausgewählten Versicherung genauestens informieren.

Hochzeitsversicherung buchen und Hochzeit entspannt genießen

Der Abschluss einer Hochzeitsversicherung lohnt sich allerdings bereits ab einer kleinen Summe enorm. Ein Beispiel: Für die Versicherung einer Hochzeit von ungefähr 15.000 € können sie bei der Hochzeitsversicherung mit einer Summe zwischen 300-400 € (zum Beispiel bei der HDI Gerling oder der Hanse Merkur) rechnen. Hier können sie verschiedene Versicherungsangebote miteinander vergleichen und nach einer Hochzeitsversicherung, die ihren Bedürfnissen entspricht, suchen. Die Versicherung ist für all jene gedacht, die eine sehr kostspielige Feier geplant haben und im Notfall nicht auf den Kosten dafür sitzen bleiben möchten. Auch wenn sie sich sehr viele Gedanken darum machen, ob auf ihrer Hochzeit etwas schief gehen könnte und sie vor lauter Nervosität kaum noch schlafen können, kann eine Hochzeitsversicherung der richtige Weg zu einer entspannten, harmonischen Hochzeit sein.

 

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